Home DEEN
zum Menü
 

Athletenvereinbarung

Als Bestandteil des Teilnehmervertrags zwischen dem Organisationskomitee des Black Forest ULTRA Bike Marathon/ Black Forest ULTRA Gravel und dem Teilnehmer.

1. Teilnahmeberechtigung
2. Veranstaltungsabgrenzung
3. Risiken und Gefahren
4. Rechte und Pflichten der Fahrer
5. Persönliche Haftung
6. Stornierung der Teilnahme
7. Ausfall der Veranstaltung
8. Betreuung während des Rennens/ Unfälle
9. Doping
10. Fotofreigabe
11. Disziplinarordnung und Streitigkeiten
12. Teilnahmeerklärung

1. Teilnahmeberechtigung
Am Black Forest ULTRA Gravel können Sportlerinnen und Sportler beider Geschlechter teilnehmen, die Mitglieder eines Verbands, eines Vereins oder Hobbysportler sind.


2. Veranstaltungsabgrenzung
Der Black Forest ULTRA Gravel ist keine Rennveranstaltungen, sondern eine Touristik Fahrt, die den Regeln der StVO unterliegt.


3. Risiken und Gefahren
Die Sportler sind sich bewusst, dass das Fahren mit Gravel Bikes/ E-Bikes/ Mountainbiken Risiken birgt, wie z.B. eine Ermüdung während der Ausfahrt. Beim Black Forest ULTRA Gravel werden die eigenen körperlichen Grenzen stark herausgefordert. Es wird anerkannt, dass eine solche Veranstaltung Leben und Sicherheit gefährden kann, durch Umweltbedingungen, Ausrüstung, Wetter, Straßenverkehr und Hindernisse. Auf öffentlichen Straßen gilt die Straßenverkehrsordnung.
Der Veranstalter kann nur für vorhersehbare Risiken Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Es wird verstanden, dass nicht alles vorhersehbar oder kontrollierbar ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, übermäßige Maßnahmen zu ergreifen, die nicht im Verhältnis zum möglichen Schaden stehen.
Mit dem Start stimmt der Teilnehmer dem Zustand und der Beschaffenheit der Strecke zu und übernimmt bewusst alle Risiken, auch wenn sie durch die Unterschätzung der Streckenschwierigkeit entstehen.
Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für seine Ausrüstung und die Wahl seiner Fahrlinie.


4. Rechte und Pflichten der Fahrer
Die ausgehändigte Sattelstützennummer muss gut sichtbar an der Sattelstütze befestigt werden. Diese Nummer darf nicht verändert oder beschädigt werden.

Es besteht die Pflicht, während des ganzen Rennens einen zugelassenen Fahrradhelm sowie Handschuhe zu tragen.

Jeder Fahrer und jede Fahrerin ist dazu verpflichtet einen Personalausweis mit sich zu führen.
Bei Streckenabschnitten, in denen die Sichtverhältnisse beschränkt sind, ist besondere Vorsicht geboten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dazu verpflichtet, auf den für den ULTRA Gravel ausgewiesenen Wegen zu bleiben. Die Verhaltensregeln/ -empfehlungen zum Schutz der Wildtiere sind unter bewusstwild.de zu finden.

5. Persönliche Haftung
Die Sportlerin und der Sportler haften persönlich für Schäden an Dritten durch ihre Teilnahme am Wettkampf, sei es Körperverletzung oder Sachschaden. Bei einem Unfall muss der Verursacher seine Startnummer und persönliche Daten dem Betroffenen gegenüber angeben. Eine Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten wird empfohlen.
Der Teilnehmer ist allein für seine Ausrüstung verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, die Ausrüstung der Teilnehmer zu überprüfen oder zu überwachen.
Die Haftung des Veranstalters bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf den Umfang und die Höhe der Haftpflichtversicherung des Veranstalters begrenzt.


6. Stornierung der Teilnahme
Es wird empfohlen, die Datasport-Versicherung bei der Online-Anmeldung abzuschließen (Infos dazu findest du hier). Die Versicherung wird den Betrag nur beim Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses, das die Krankheit oder den Unfall bestätigt, zurückerstatten.
Wurde diese Versicherung bei der Anmeldung nicht abgeschlossen, können die Startgebühren nicht erstattet werden. Gegen eine Gebühr von 10,00 EUR ist es möglich, den Startplatz an einen anderen Teilnehmer zu übertragen. Infos zur Startplatzübertragung


7. Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Regelwerk, den Streckenverlauf und das Höhenprofil anzupassen. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange die Sicherheit der Sportlerinnen und Sportler nicht gefährdet ist. Die Organisatoren behalten sich jedoch das Recht vor, sie nach eigenem Ermessen zu unterbrechen, die Starts zu verzögern oder die Ausfahrt kurzfristig abzusagen.
Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden alle entsprechenden Details auf der Veranstaltungswebsite oder vor Ort während des Rennens bekannt gegeben.


8. Betreuung während des Rennens/ Unfälle
Die Betreuung der Sportlerinnen und Sportler während der Ausfahrt durch private Fahrzeuge auf der Strecke ist strengstens verboten.

Bei Unfällen oder medizinischen Notfällen gilt die Rufnummer 112. Außerdem sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu verpflichtet, diese dem Organisationskomitee zu melden, um Suchaktionen nach verunglückten Fahrern am Ende der Veranstaltung zu vermeiden. Kosten, die durch eine unterlassene Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Die Telefonnummer ist auf der Sattelstützennummer aufgedruckt.


9. Doping
Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass Doping die bewusste Manipulation des Körpers ist, um bessere Leistungen zu erreichen und dass dies entsprechend den Satzungen der UCI, des Deutschen Sportbundes und des Bundes Deutscher Radfahrer bestraft wird. Es können jeder Zeit unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden.


10. Fotofreigabe
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, das der Veranstalter unwiderruflich berechtigt ist, die entstandenen Fotoaufnahmen oder Videos, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form in Druckwerken jedem bekannten und auch zukünftigen Medium auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung zu veröffentlichen, ohne dass hierfür eine Vergütung gezahlt werden muss. Veränderungen an dem Bildmaterial dienen nur zur qualitativen Aufwertung des Materials. Das Bildmaterial darf unbegrenzt gespeichert werden.


11. Disziplinarordnung und Streitigkeiten
Die Satzungen des Bundes Deutscher Radfahrer und dessen Disziplinarordnung werden anerkannt. Es wird hiermit vereinbart, dass diese Regelwerke Bestandteil des Teilnehmervertrags sind.

Veranstalter und Teilnehmer stimmen zu, dass im Falle von Streitigkeiten vor der Inanspruchnahme ordentlicher Gerichte zunächst eine Beilegung des Streits durch die Verbandsgerichtsbarkeit bzw. das Verbandschlichtungswesen zu suchen ist. Diese Vereinbarung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Teilnehmers.


10. Teilnehmererklärung
Mit der Anmeldung hat jeder Teilnehmer die Teilnehmererklärung zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit einverstanden.